Abb. 159. Zwei ½ Stein starke Rohre liegen in einer 1 ½ Stein starken Wand. Der Verband ist etwas regelwidrig, weil mit ¼ Steinen gearbeitet ist. In der Baupraxis entschließt man sich unbedenklich für eine solche Ausführung, denn es liegt keine Gefahr vor, daß bei ordnungsmäßiger Arbeit der von 3 Seiten eingemauerte Viertelstein herausfällt. In einem dreigeschossigen unterkellerten Gebäude würden bei einer solchen Schornsteinanlage gegen 600 Dreiquartiere bei dieser einen Rohranlage entbehrlich werden (Abb. 160).
Abb. 161 stellt drei längliche Rohre — ½ x ¾ Stein, 14x20,5 cm — dar. Auch hier kann man bei einem Abschluß mit 2 Dreiviertelsteinen an jeder Seite bedeutende Ersparnisse erzielen, immer vorausgesetzt, daß man zuverlässige Maurer anstellen kann, die dafür sorgen, daß die Viertelsteine nicht aus der Mauerflucht heraustreten. Wenn auch die Bauverwaltungen einen solchen Verband nicht anerkennen, weil er den theoretischen Grundsätzen nicht restlos entspricht, so wird sich doch der praktische Baugewerksmeister nicht davon abhalten lassen, einen unnützen Steinverhau zu vermeiden.
Für das 20,5x20,5 cm große Rohr ist nach Abb. 162 eine Schornsteinvorlage erforderlich, die ¾ Stein in den Raum hineinspringt und in einer Schicht einen Verband erfordert, der sich ohne Viertelsteine nicht lösen läßt.
Abb. 163 zeigt den Verband für 27x27 cm große Rohre in einer 2 Stein starken Wand. Hier würden die Abschlüsse links und rechts durch 1 Stein lange Riemchen nicht statthaft sein.
